A l l g e m e i n e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
Erfolgsschmiede e.U.
Stefan Baumgartner, MA
3392 Dunkelsteinerwald, Graf Geroldstraße 9

Stand: Jänner 2019

Das Unternehmer Erfolgsschmiede e.U. führt Dienstleistungen wie Seminare, Vorträge, Teamentwicklungen, Teamklausuren, Beratungsleistungen und Moderationen für Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Unternehmen sowie für Non Profit Organisationen durch. Für diese Dienstleistungen gelten nachfolgende Regelungen.

1. Anmeldung zu offenen Seminaren:

Um ihnen in meinen Seminaren hohe Qualität bieten zu können, ist die TeilnehmerInnenzahl fast immer begrenzt. Daher erfolgen Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen erfolgen nur schriftlich (Post, E-Mail oder Anmeldeformular auf der Homepage). Jede Anmeldung gilt als verbindlich.

Ist ein Seminar bereits ausgebucht, erhalten Sie einen Platz auf der Warteliste. Bei Freiwerden eines Seminarplatzes werden Sie unmittelbar benachrichtigt.

 1.1.  Anmeldebestätigung

Nach Ihrer Anmeldung verständige ich sie von der Reservierung Ihres Seminarplatzes und sende ihnen einen Erlagschein zur Einzahlung des Seminarbeitrages zu.

 1.2.  Teilnahmebedingung

Sind bestimmte Zulassungsbestimmungen für den Veranstaltungsbesuch vorgesehen, sind diese von Teilnehmer zu erfüllen.

 1.3.  Teilnahmebeitrag / Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % USt. Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Die Rechnungen sind bei Erhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden die tatsächlichen Mahn- und Inkassospesen sowie 12 % Verzugszinsen p.a. verrechnet. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dies gilt auch bei einem vorzeitigen Ausstieg. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten für Besuch, Unterlagen und Pausengetränke. Übernachtungen sind – wenn nicht anders angeführt – im Teilnahmebeitrag nicht enthalten.

 1.4.  Stornobedingungen

Da Veranstaltungsplätze nicht kurzfristig nachbesetzt werden können, müssen wir ab 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 50% und 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 100% Stornogebühr verrechnen.

Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem Teilnehmer eine der Zielgruppe entsprechende Ersatzperson nominiert wird, die die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag leistet. Für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung gilt das Einlangen bei der Fa. Erfolgsschmiede e.U.. Ich kann Abmeldungen nur in schriftlicher Form entgegennehmen.

 1.5.  Rücktrittsrecht

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz (E-Mail, Internet), steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgeschickt wird.

 1.6.  Änderungen im Veranstaltungsprogramm

Unsere Veranstaltungen unterliegen einer langfristigen Planung. Daher sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Aus diesem Grund kann es zu Änderungen des Veranstaltungsprogramms, des Teilnahmebeitrags, der Veranstaltungstermine, der Beginnzeiten, der Trainer/-innen kommen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

 1.7.  Veranstaltungsabsage

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer MindestteilnehmerInnenzahl ab. Wenn die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden muss, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen. Ersatz für darüber hinausgehende entstandene Schäden bzw. Aufwendungen jeglicher Art (z.B. Verdienstentgang, Fahrtkosten etc.) ist ausgeschlossen. Werden Skripten und Arbeitsunterlagen von den TeilnehmerInnen nicht zurückgegeben, wird die Rückzahlung entsprechend reduziert.

 1.8.  Ausschluss von einer Veranstaltung

Damit die Veranstaltungsziele erreicht werden, können Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

 1.9.  Besuchsbestätigung

Werden mehr als 75% der betreffenden Veranstaltung vom Teilnehmer besucht, stelle ich kostenlos Teilnahmebestätigungen aus.

2. Angebote für Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Unternehmen sowie für Non Profit Organisationen

Angebote für Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Unternehmen sowie für Non Profit Organisationen sind organisationsinterne Veranstaltungen wie z.B. Seminare, Vorträge, Klausuren oder Beratungsleistungen. Schriftlich verfasste Angebote halten für 3 Monate ihre Gültigkeit.
Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

 Meine Trainings und Seminare können Sie in Österreich, in Deutschland, der Schweiz und in Südtirol buchen.

 2.1.  Seminare und Vorträge

Vor der Durchführung von Seminaren oder Vorträgen wird mit dem Auftraggeber der Umfang vereinbart. Adäquate Örtlichkeiten, notwendige Materialien und Ausrüstungsgegenstände werden seitens der Erfolgsschmiede e.U. zur Verfügung gestellt.

Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich eine von ihm bestimmte Örtlichkeit, so gilt Punkt 2.4.

 2.2.  Trainings

Das Unternehmen Erfolgsschmiede führt verschiedene Führungskräftetrainings durch und ist verpflichtet, die Trainingsleistungen im vorab vereinbarten Umfang (Trainingsbeschreibungen) durchzuführen. Die hiefür notwendigen Materialien und Ausrüstungsgegenstände werden von der Erfolgsschmiede e.U. zur Verfügung gestellt.

Die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Trainingsbeschreibungen.

 2.3.  Beratungsleistung

    • Führungskräfte-Beratungen, Teamklausuren und Moderationen
    1. Die Beratung erfolgt streng vertraulich und wird nur aufgrund ausdrücklicher Beauftragung schriftlich dokumentiert und ausgewertet.
    2. Die Beratungsleistung wird seitens der Erfolgsschmiede e.U. in dem Umfang erbracht, wie dies vorab ausdrücklich festgelegt wird.
    3. Die Auswertung und Erfolgskontrolle der Beratung ist von der Erfolgsschmiede e.U. nur dann geschuldet, wenn dies gesondert beauftragt wird. Der Auswertungsaufwand wird vorab vom Unternehmen Erfolgsschmiede e.U. eingeschätzt und vom Auftraggeber im Rahmen einer Pauschalvereinbarung genehmigt. Die Auswertung ist schriftlich zu dokumentieren und wird dem Auftraggeber in einer vorab zu vereinbarenden Anzahl der Auswertungsexemplare zur Verfügung gestellt. Die Auswertungsunterlagen sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln.
      Die Erfolgsschmiede e.U. räumt dem Auftraggeber an den Auswertungsunterlagen ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der betrieblichen Zwecke des Auftraggebers ein.
    • Die Erfolgsschmiede e.U. erstellt vor Beginn der Beratung eine Agenda, in der Inhalte, Themen und Termine festgelegt werden.
    1. Beratungskonzept
      Vor Beginn der Beratungsleistungen wird gemeinsam ein Beratungskonzept unter Festlegung der zeitlichen Beratungstermine, der Teilnehmer, der Tagesordnungspunkte und der Beratungsziele vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der verbindlichen Vereinbarung dieser Beratungsplanung mitzuwirken. Sollte mangels Mitwirkung des Auftraggebers eine Einigung über verbindliche Beratungstermine nicht innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsabschluss erzielt werden können, ist die Erfolgsschmiede e.U. berechtigt, nach Anhörung des Auftraggebers einseitig die Beratungstermine innerhalb eines Zeitraums von weiteren drei Monaten festzulegen. Sollte der Auftraggeber an nach vorstehenden Regeln festgelegten Terminen oder an einzelnen Terminen nicht teilnehmen, so ist die Vergütung zu bezahlen, sofern es der Erfolgsschmiede e.U. nicht gelingt, den oder die Berater für den jeweils festgelegten Termin, bei anderen Aufträgen einzusetzen. Dies gilt unabhängig von den Gründen, die Anlass für die Nichtteilnahme des Auftraggebers an der Beratung sein werden.
      Gleichfalls zu vergüten sind die Entgelte für sonstige vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, gebuchte Reisen und Hotel für Berater) von der Erfolgsschmiede e.U. soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass sich die Erfolgsschmiede e.U. infolge des Ausfalls der Beratungsmaßnahmen Aufwendungen erspart hat.
    2. Sonstige Leistungen
      Unterkunft, Verpflegung, Getränke für Teilnehmer und die Stellung technischen Equipments für Berater und Teilnehmer sind nur dann verpflichtender Leistungsbestandteil für die Erfolgsschmiede e.U., wenn dies jeweils ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Derartige Leistungen sind als Mitwirkungsleistung des Auftraggebers zu erbringen, soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wird.

2.4.  Mitwirkungsleistung des Auftraggebers bei Seminaren, Vorträgen und Trainings

Wird auf ausdrücklichem Wunsch des Auftraggeber eine von ihm bestimmte Örtlichkeit festgelegt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort der von der Erfolgsschmiede e.U. beauftragten Person bzw. der vom Auftraggeber gebuchten Person, den Auftritt im Rahmen eines thematisch vorab vereinbarten Seminars, Vortrages oder Trainings zu ermöglichen. Der Auftraggeber stellt übliche Präsentationsmittel wie Beamer, Flipcharts, Pinntafeln etc. nach dem jeweils üblichen und aktuellen Stand der Technik zur Verfügung.

Der Auftraggeber sorgt für einen störungsfreien Ablauf der Seminarveranstaltung, des Vortrages bzw. Trainings.

2.5.    Haftung

Die Erfolgsschmiede e.U. haftet auf Schadensersatz nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Rechten und Pflichten (sog. Kardinalpflichten).

Im Fall der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet die Erfolgsschmiede e.U. der Höhe nach beschränkt auf das mit dem Auftraggeber vereinbarte netto Gesamthonorar für den jeweiligen Auftrag.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

 2.6.    Entgelt, Zahlungsbedingungen

    • Die Erfolgsschmiede e.U. bietet seine Seminare, Vorträge und Trainingsleistungen nach festen Kostenpauschalen an. Die Entgelte für alle übrigen Leistungen werden individuell vereinbart. Sollte keine anderweitige Vereinbarung getroffen werden, gelten übliche Tages- und Honorarsätze als vereinbart. Hinzuzurechnen sind die Kosten nach Punkt 2.11. dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
    • Die Entgelte sind wie folgt zur Zahlung fällig:
    1. Seminare (Punkt 2.1) und Trainingsleistungen (Punkt 2.2) sind vorab, d.h. eine Woche vor Beginn des Trainings vollständig zu bezahlen.
      Für Vortragshonorare (Punkt 2.1) gilt, dass das Honorar spätestens zwei Wochen vor dem Vortragstermin nach Rechnungsstellung an die Erfolgsschmiede e.U. zu zahlen ist. Spesen sind nach dem Vortragstermin abzurechnen.
    2. Der Auftraggeber ist hinsichtlich der übrigen Leistungen (Beratung, Teamklausuren, Moderationen etc.) verpflichtet, mit jeweiligem Vertragsabschluss 30 % des vereinbarten Gesamthonorars zu bezahlen. Die weiteren 70 % des Gesamthonorars sind fällig mit der Erfüllung der Gesamtleistungspflicht von der Erfolgsschmiede e.U. und vom Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung an die Erfolgsschmiede e.U. zu zahlen.
    • Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Lombardsatz der Österr. Nationalbank berechnet werden, sofern von der Erfolgsschmiede e.U. nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
    • Die Erfolgsschmiede e.U. ist berechtigt, Telefon, Porto, Kommunikationsaufwände, Fotokopierkosten und Kosten des Schriftverkehrs und für sonstige Materialien pauschal, d.h. ohne Einzelnachweise, bis zu 5 % des Netto-Auftragspreises zu beanspruchen.

2.7.    Leistungsverhinderung

Sofern die Erfolgsschmiede e.U. aus nicht von der Erfolgsschmiede e.U zu vertretenden Gründen an der Erbringung der Leistung gehindert ist, ist das Honorar vom Auftraggeber unter Abzug nachweislich ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Im Krankheitsfall wird die Leistung durch die Erfolgsschmiede e.U nachgeholt.

2.8.    Stornobedingungen

Für die Stornierung von bereits terminisierten, firmeninternen Seminaren, Vorträge und Beratungen werden folgende Sätze verrechnet.

Storno bis 4 Wochen vor Seminarbeginn:     50 % der Seminargebühren
Storno bis 2 Wochen vor Seminarbeginn:     75 % der Seminargebühren
Storno bis zum bzw. nach dem Seminarbeginn:      100 % der Seminargebühren

2.9.  Kündigung

Die Aufträge beginnen mit der Erteilung der schriftlichen Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung durch die Erfolgsschmiede e.U. und sind bis zur Abwicklung des vollständigen Auftrages unter Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung fest vereinbart. Davon unberührt bleibt das beiderseits bestehende Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den geltenden Vorschriften.

2.10. Fortentwicklungen

Werkzeuge und Leistungen werden ständig weiter entwickelt und verbessert. Es kann daher kurzfristig zu Änderungen gegenüber Angaben in den Verkaufsunterlagen kommen.

2.11. Reisekosten, Spesen, Übernachtungen

Soweit nicht anderweitig ausdrückliche Vereinbarungen getroffen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Erfolgsschmiede e.U. wie folgt Reisekosten zu erstatten:

  • Je Kilometer An- und Abreise zum Ort der Veranstaltung mit dem Pkw – € 0,50/km;
  • Flugkosten nach tatsächlichem Aufwand;
  • Österreichische und Deutsche Bundesbahn, Fahrkarte 1. Klasse ohne Bahn-Card nach tatsächlichem Aufwand;
  • Hotelkosten inkl. Verpflegungskosten, exklusive Getränkekosten, nach tatsächlichem Aufwand.

2.12. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erteilt der Erfolgsschmiede e.U. mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

3. Copyright

Die im Zuge einer Veranstaltung beigestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der Erfolgsschmiede e.U. bzw. der TrainerInnen und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die über diesen Rahmen hinausgehende Verbreitung und Nutzung dieses Materials (auch firmenintern) ist an meine vorherige schriftliche Zustimmung gebunden. Die gewerbliche Nutzung (z.B. für gewerbliche Zwecke als TrainerIn) der Unterlagen ist strengstens untersagt.

4. Hauftunsausschluss

Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen wird keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Erfolgsschmiede e.U. gemacht werden.

5. Datenschutz / Verschwiegenheit / Zustimmung

Die persönlichen Angaben der TeilnehmerInnen / des Auftraggebers werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine TrainerInnen sind zur Verschwiegenheit über Vorkommnisse in den Veranstaltungen –auch den persönlichen Bereich betreffend – gegenüber Dritten verpflichtet. Der Teilnehmer, der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Er per Post / Fax oder Email über weitere Veranstaltungen von der Erfolgsschmiede e.U. informiert wird. Der Teilnehmer, der Auftraggeber erklärt sich einverstanden produziertes Bildmaterial von der Erfolgsschmiede zur weiteren Verarbeitung freizugeben. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit wiederrufen.

6. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

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